Viele unserer Produkte sind über die BAFA-Förderung oder die steuerliche Förderung nach § 35c EStG förderfähig. Schon in der Fachberatung schätzen wir ein, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, und erstellen den Antrag gemeinsam mit Ihnen – inklusive Fachunternehmererklärung.
Beide Förderwege gelten für dieselben Maßnahmen – kombinierbar sind sie für ein und dieselbe Maßnahme allerdings nicht.
Grundförderung der förderfähigen Kosten ab einer Investitionssumme von 2.000 €, bis zu 30.000 € pro Wohneinheit – max. 4.500 € Zuschuss.
Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP): +5 Prozentpunkte, bis zu 60.000 € förderfähige Kosten – max. 12.000 € Zuschuss. Der iSFP muss vor Antragstellung vorliegen.
Wichtig: Der Antrag muss vor einer bindenden Beauftragung gestellt werden. Bei uns lösen wir das über einen Auftrag mit Förder-Vorbehalt, der erst nach Zusage der Förderstelle gültig wird – Sie können also trotzdem direkt bei uns bestellen.
Steuerermäßigung über drei Jahre verteilt: 7 % im Jahr der Fertigstellung, 7 % im Folgejahr, 6 % im übernächsten Jahr – max. 40.000 € je Objekt.
Gilt für selbst genutzte, mindestens zehn Jahre alte Gebäude. Kein vorheriger Antrag nötig – die Steuerermäßigung wird direkt in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht, auf Basis unserer Fachunternehmerbescheinigung.
Wichtig: Nur möglich, wenn für dieselbe Maßnahme keine BAFA-Förderung in Anspruch genommen wird.
Ob eine Maßnahme im Einzelfall förderfähig ist, hängt von den technischen Mindestanforderungen ab – wir prüfen das gerne mit Ihnen zusammen.
Schon in der normalen Fachberatung schätzen wir ein, welche Maßnahmen förderfähig sind und welcher Förderweg passt.
Bei Auftragserteilung nehmen wir alle exakten Daten Ihres Hauses auf und erstellen den Antrag gemeinsam mit Ihnen. Ihr Auftrag gilt erst nach Zusage der Förderstelle – ohne Förderzusage ist er nicht gültig.
Nach der Förderzusage fertigen und montieren wir fachgerecht nach den geltenden technischen Mindestanforderungen.
Sie erhalten unsere Fachunternehmererklärung – als Grundlage für Verwendungsnachweis oder Steuererklärung.
Nein. Für ein und dieselbe Maßnahme können Sie sich nur für einen der beiden Förderwege entscheiden. Bei mehreren unterschiedlichen Maßnahmen ist es möglich, unterschiedliche Wege zu wählen.
Nein. Sie können den Auftrag direkt bei uns erteilen – er steht aber unter dem Vorbehalt der Förderzusage. Wird die Förderung nicht bewilligt, ist der Auftrag nicht gültig, Sie gehen also kein finanzielles Risiko ein.
Das übernehmen wir im Rahmen der normalen Fachberatung mit einer Einschätzung. Bei Auftragserteilung erfassen wir dann alle exakten Daten Ihres Hauses und erstellen darauf aufbauend den Antrag gemeinsam mit Ihnen.
Ja, die förderfähige Investitionssumme muss mindestens 2.000 € betragen. Bei kleineren Einzelmaßnahmen lohnt sich eher die steuerliche Förderung nach § 35c EStG, dafür gibt es keine Mindestsumme.
Ein iSFP ist ein von einem Energieberater erstellter Fahrplan für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes. Wird eine Maßnahme aus einem geförderten iSFP umgesetzt, erhöht sich der BAFA-Zuschuss um 5 Prozentpunkte.
Diese Bescheinigung stellen wir als ausführender Fachbetrieb nach Abschluss der Montage aus – Sie benötigen sie sowohl für den BAFA-Verwendungsnachweis als auch für die Steuererklärung nach § 35c EStG.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Juli 2026. Fördersätze, Höchstbeträge und technische Mindestanforderungen können sich ändern. Wir sind kein Steuerberatungs- oder Energieberatungsunternehmen – für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir zusätzlich den Rat eines Steuerberaters bzw. Energieberaters.